Wie beurteilt die Versicherung Ihre Thermoölanlage?

Welche Punkte Versicherer prüfen, welche Nachweise helfen und wie Sie Risiken begründen.

Neben den bekannten Gesetzen, Vorschriften und Normen haben auch die Versicherungen ihre eigenen Vorstellungen und Vorschriften über die Ausführung und den Betrieb von Thermoölanlagen.

Da Versicherer entsprechende Risiken abdecken müssen, werden sie entsprechende Forderungen an die Beschaffenheit der Wärmeträgerölanlage stellen. Dass diese Forderungen nicht dem Mindeststandard entsprechen liegt auf der Hand, so werden im Gegenteil häufig Maximal-Anforderungen gestellt, die umfangreiche Anlagenänderungen nach sich ziehen können. Dies betrifft zum Beispiel die Umwälzpumpen, Steuerungen, Überwachungssysteme, Armaturen, Dichtungssysteme und vieles andere mehr.

Manch ein Anlagenbetreiber blendet das Thema Versicherung mit dem Kleingedruckten gerne aus. Kann das die Lösung sein, wie sieht es aber im Schadensfall aus? Hier gehen manche „leer“ aus, weil sie fahrlässig oder schlimmstenfalls grob fahrlässig gehandelt haben.

Meine Empfehlung ist, gehen Sie auf Ihren Versicherer zu und binden Sie ihn zwecks Beurteilung der Thermoölanlage und deren Risiken mit ein.

Um Forderungen der Versicherer nicht uferlos werden zu lassen und um sinnvolle Kompromisse zu finden, kann ich Ihnen als fachkundiger Experte zur Seite stehen.
Schildern Sie mir Ihre Thematik, wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

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