Welche Dämmung an Armaturen sinnvoll ist, was rechtlich gefordert ist und welche Fehler zu vermeiden sind.
Wärmedämmung an Armaturen in Thermoölanlagen
Häufig komme ich zu Kunden um eine Anlage wegen unterschiedlichen Themen zu begehen, dabei fällt mir sehr oft auf, dass viele Armaturen und Pumpen in Thermoölanlagen nicht wärmegedämmt sind. Man nimmt die starke Wärmeabstrahlung in Nähe der Anlagenteile auch direkt körperlich wahr. Aber auch bei Betreten mancher Heizräume oder Räume in denen beispielsweise Verteiler platziert sind, bemerkt man die erhöhte Raumtemperatur.

Ungedämmte Armaturen und Rohrleitungsteile
Für viele Betreiber oder deren Betriebspersonal ist dieser Zustand völlig normal, es handelt sich ja um salopp gesprochen um eine „Hochtemperaturanlage“.
Dabei unterschätzen viele die Auswirkungen von ungedämmten Anlagenteilen, die drei gravierenden möchte ich einmal anführen:
Verletzungsgefahren durch Verbrennungen
Auch wenn wir meinen, ein Mensch wird die Gefahr unterbewusst wahrnehmen und die heißen Oberflächen von Armaturen oder anderen nicht gedämmten Anlagenkomponenten meiden, so kann z.B. jemand aus unbestimmten Gründen stolpern und sich reflexartig an den heißen Teilen festhalten. Über die Folgen der entstandenen Verbrennungen an Händen oder anderen Körperteilen möchte an dieser Stelle nicht weiter eingehen, ist aber für jeden sicherlich vorstellbar.
Ausfall von elektrischen Betriebsmitteln aufgrund von Überhitzung
Sowohl die direkte Strahlung von heißen nicht wärmegedämmten Anlagenteilen, als auch die erhöhte Raumtemperatur, hat einen spezifischen Einfluss auf die Lebensdauer von elektrischen und elektronischen Bauteilen. Konkret bedeutet dies den Ausfall der Thermoölanlage oder anderen Anlagenteilen.
Wärmeverluste
Die Thermalölanlage hat die eindeutige Aufgabe Prozesswärme für die Fertigungsmaschine oder dem Energieverbraucher zu erzeugen und zur Verfügung zu stellen. Wärmeverluste beim Transport der Energie können nicht zu 100% verhindert werden, aber sie können auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Dies ist ganzheitlich zu betrachten, dazu gehören auch Armaturen.
Konsequenzen und Folgerungen
Da Sie als Betreiber gemäß der Betriebssicherheitsverordnung für Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe §9 (2) Der Arbeitgeber hat Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch heiße oder kalte Teile, scharfe Ecken und Kanten und raue Oberflächen von Arbeitsmitteln zu treffen.) verantwortlich sind, empfehle ich Ihnen in jedem Fall diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen und dem Anspruch gerecht zu werden.
Ein Ausfall der angeschlossenen Produktionsmaschine durch die Überhitzung von elektronischen Bauteilen kann für den Betreiber aus wirtschaftlicher Sicht keine Option sein, bei vernetzten Anlagen kann schlussendlich eine komplette Fertigung ausfallen. Über die Ausfallgrößen (1 – 10 Tsd./Stunde oder mehr) muss der Betreiber sich im Klaren sein, da spielen dann die betroffenen ausgefallenen Geräte mit Austauschkosten nur eine untergeordnete Rolle.
Man kann über die ständig anfallenden Wärmeverluste durch die nicht wärmegedämmten Armaturen, Pumpen und anderen Bauteilen wie gehabt hinwegschauen, aber erlauben Sie mir einen gemeinsamen Blick darauf zu richten.
Angenommen wir haben eine Pumpe mit 2 Ventilen und einem Schmutzfänger in einer üblichen Nennweite von DN65, die Betriebstemperatur beträgt 250°C und die Oberfläche ist nicht mehr wie ursprünglich silberfarbig, sondern geht durch die Betriebsdauer ins braune über.
Je nach Umgebungsbedingungen wie z.B. Luftströmungen, kann die Gruppe einen Wärmeverlust von 5 bis 8 kW pro Stunde aufweisen.
Bei einem Preis von 11 Cent/kWh (incl. Erhitzer Wirkungsgrad) und einer Jahresbetriebsdauer von 8.000 Stunden wird der wirtschaftliche Verlust eine Summe zwischen Euro 4.400,00 bis 7.000,00 betragen. Wenn man bedenkt, dass sicherlich noch weitere Armaturen oder ganze Regelgruppen oder Sekundärkreise ohne Wärmedämmung betrieben werden, so wird bei objektiver Betrachtung eine stattliche Summe nur auf das Konto Wärmeverluste an ungedämmten Armaturen gehen.
Bei wärmegedämmten Armaturen wird der Wärmeverlust um 85-95% gesenkt und damit auch die Kosten für die aufzuwendende Energie der Wärmeleckage.
In der Regel beträgt die Amortisationszeit ca. ½ bis 1 Jahr, häufig auch darunter.
Kurz gesagt liegen die Vorteile einer Wärmedämmung an Armaturen oder anderen ungedämmten Anlagenteilen auf der Hand:
- Berührschutz gegen Verbrennungen
- Größere Betriebsausfallsicherheit
- Beträchtliche Kosteneinsparung
Kurztraining 2–4 Std.: Gefährdungen, Dämm-Anforderungen, typische Fehlerbilder. **Schulungsübersicht ansehen**
Wärmedämmung für Armaturen und Anlagen-Bauteile
Welche Anforderungen sind an die Wärmedämmung zu stellen?
- austretendes Thermoöl aus Flanschverbindungen darf nicht in das Isoliermaterial (Mineralwolle) eintreten (Brandgefahr!)
- für Wartungszwecke muss die Dämmung schnell abzunehmen und wieder anzubringen sein
- sie muss kostengünstig sein
Diese Anforderungen können speziell zugeschnittene Textilkappen erfüllen, hier werden Mineralwollen mit einem speziellen Textilbezug verkleidet. Die Kappen sind durch die genaue Anpassung an die Armatur, Pumpe, Flanschen etc. formschlüssig anzubringen und durch die Befestigung schnell abnehmbar und wieder anbringbar.
Checkliste und Beispiele sind Teil der Basis-Schulung: **Einstieg & Komponenten**.
Hier sind einige Beispiele zu sehen, die die Anwendungsmöglichkeiten zeigen:




Darüber hinaus kann es bei unsachgemäßer Anfertigung von Dämmungen, z.B. an Pumpen, zu defekten an den Pumpen selbst kommen. Vertrauen Sie bitte nur Fachfirmen, die regelmäßig Wärmedämmungen an Thermoölanlagen installieren und diese Thematik beherrschen.
Da mir dieses Thema auch aus Umweltaspekten sehr am Herzen liegt, möchte ich Ihnen unentgeltlich Informationen zukommen lassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, am besten mit einem Foto des Anlagenteils und evtl. einer kurzen Beschreibung.